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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der RYLL Management GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Frank Ryll
(Stand V 1.1 Januar 2019)

I. Geltung dieser Bedingungen
1. In den nachstehenden Bedingungen bedeutet „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Form des § 126 Abs. 1 BGB, „Textform“ die Form des § 126 b BGB.
2. Verträge mit der RYLL Management GmbH kommen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden AGB zustande. Im Einzelfall kann davon nach schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden.
3. Der Kunde erklärt mit der Erteilung des Auftrages, dass er mit den AGB der RYLL Management GmbH einverstanden ist. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind für die RYLL Management GmbH nur dann verbindlich, wenn sie durch die RYLL Management GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
4. Die AGB der RYLL Management GmbH gelten auch dann, wenn die RYLL Management GmbH ihre Dienstleistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
5. Die AGB der RYLL Management GmbH gelten für alle Dienstleistungen und für alle aus einem Schuldverhältnis mit dem Kunden resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die AGB der RYLL Management GmbH auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

II. Abschluss und Änderungen des Vertrages
1. Ein Vertrag mit der RYLL Management GmbH gilt erst dann als geschlossen, wenn
a. der Kunde das Angebot der RYLL Management GmbH vorbehaltlos schriftlich oder in Textform annimmt oder
b. dem Kunden eine Auftragsbestätigung der RYLL Management GmbH in Schrift- oder Textform zugeht oder
c. die RYLL Management GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung der RYLL Management GmbH ist für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Text- oder Schriftform vereinbart ist.
3. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung in Text- oder Schriftform.

III. Gegenstand des Vertrages
1. Die RYLL Management GmbH erbringt für den Kunden Dienstleistungen, die in der Aufbereitung von Streitfällen, deren geordneter Dokumentation sowie Ratschlägen zum strategischen Vorgehen in baubetrieblicher, bauwirtschaftlicher und technischer Hinsicht bestehen. Weitere Dienstleistungen müssen gesondert schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Spezielle Fachkenntnisse, über die die RYLL Management GmbH nicht verfügt, werden durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte erbracht.
2. Die RYLL Management GmbH erbringt weder Rechts- und Steuerberatung noch Inkassodienstleistungen.
3. Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.

IV. Durchführung des Vertrages
1. Soweit die Dienstleistungen der RYLL Management GmbH bei dem Kunden durchgeführt werden, sind die dafür jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel unentgeltlich von dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
2. Die RYLL Management GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung vertraglich geschuldeter Dienstleistungen Dritte in die Vertragserfüllung einzuschalten.

V. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat der RYLL Management GmbH als wesentliche Vertragspflicht alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Tatsachen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
Informationen auf Datenträgern, insbesondere Vertragsdokumente, Schriftverkehr, Protokolle, Bautagesberichte, Fotodokumentationen, Gutachten sowie Pläne und Zeichnungen, sind in geordneter Form zur Kenntnis zu bringen.
2. Die RYLL Management GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Dienstleistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des  Einzelfalls kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich schriftlich als vertragliche Pflicht übernommen wurde.

VI. Fristen und Termine
1. Fristen und Termine sind für die RYLL Management GmbH nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden. Kommt der Kunde seinen Kooperations-, Mitwirkungs-, Beistellungs- oder Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, verlieren hiervon betroffene Fristen und Termine ihre Verbindlichkeit. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verlängern die betroffenen Fristen und Termine angemessen.
2. Wird die von der RYLL Management GmbH geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch die RYLL Management GmbH unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen), so ist die RYLL Management GmbH berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen oder die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in Fällen dieser Ziffer VI.2. ausgeschlossen.

VII. Verschwiegenheit, Veröffentlichungen
1. Die RYLL Management GmbH wird sämtliche auftragsbezogenen Informationen des Kunden geheim halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Weitergabe an Dritte offenkundig sind, der RYLL Management GmbH bereits bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder der Zustimmung des Kunden offenbart werden durften.
2. Der Kunde stimmt der Veröffentlichung folgender Daten im Rahmen von Marketingmaßnahmen zu:
Projektbezeichnung, Auftraggeber, Logo des Auftraggebers, Art der Tätigkeit, Auftragsvolumen, Projektfotos, Projektbauzeit, Anzahl der Projektmitarbeiter.
3. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse der RYLL Management GmbH außerhalb des vereinbarten Zweckes nur mit schriftlicher Einwilligung der RYLL Management GmbH verwenden. Bei Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen der RYLL Management GmbH außerhalb des vereinbarten Zweckes der Leistung ist die RYLL Management GmbH als Autor zu benennen.

VIII. Datenverarbeitung (Hinweis nach § 33 BDSG)
Die RYLL Management GmbH ist berechtigt, die von dem Kunden übermittelten Daten im Rahmen des Auftrages zur Erbringung der Dienstleistungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

IX. Preise und Zahlungen
1. Maßgeblich ist die der RYLL Management GmbH bei Vertragsschluss genannte Vergütung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die RYLL Management GmbH neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie z.B. Reisekosten.
2. Rechnungen der RYLL Management GmbH sind ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum und Zugang zu zahlen.
Die RYLL Management GmbH behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

X. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Unsicherheiteneinrede
1. Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche gegen die RYLL Management GmbH rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich anerkannt sind.
2. Werden der RYLL Management GmbH nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach Ansprüche der RYLL Management GmbH gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, so ist die RYLL Management GmbH berechtigt, noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist den Vertrag fristlos zu kündigen.

XI. Kündigung
1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

XII. Haftung
1. Die RYLL Management GmbH haftet auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen: Dem Grunde nach haftet der RYLL Management GmbH
- für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln,
- für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Soweit der RYLL Management GmbH in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist seine Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die RYLL Management GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist daher verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig zu sichern.
3. Soweit gemäß vorstehender Regelungen die Haftung der RYLL Management GmbH auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der RYLL Management GmbH und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nicht hingegen für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.

XIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Dienstleistungen ist der Sitz der RYLL Management GmbH und die Örtlichkeiten des Projektes.

XIV. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen die RYLL Management GmbH zustehen, ist ausgeschlossen.

XV. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Leipzig. Die RYLL Management GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 23 EuGVVO oder Artikel 17 EuGVÜ). Die RYLL Management GmbH behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das nach EuGVVO oder EuGVÜ zuständig ist.
3. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der RYLL Management GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

XVI. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Schnittstelle zwischen kaufmännisch, technisch und juristisch

Kreis, der die Sprüche markiert

GlücK entsteht, wenn Vorbereitung
auf Gelegenheit trifft.