Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der
RYLL
Management GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Frank
Ryll
Stand V 1.1 Januar
2019)
I.
Geltung dieser Bedingungen
1.
In den nachstehenden Bedingungen bedeutet „schriftlich“
oder „Schriftform“ die Form des § 126 Abs. 1 BGB,
„Textform“ die Form des § 126 b BGB.
2. Verträge
mit der RYLL Management GmbH kommen ausschließlich nach Maßgabe der
nachfolgenden AGB zustande. Im Einzelfall kann davon nach
schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden.
3. Der Kunde
erklärt mit der Erteilung des Auftrages, dass er mit
den AGB der RYLL Management GmbH einverstanden ist. Entgegenstehende,
abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden
sind für die RYLL Management GmbH nur dann
verbindlich, wenn sie durch die RYLL Management GmbH
ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
4. Die AGB
der RYLL Management GmbH gelten auch dann, wenn die
RYLL Management GmbH ihre Dienstleistungen in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden
vorbehaltlos ausführt.
5. Die AGB
der RYLL Management GmbH gelten für alle Dienstleistungen
und für alle aus einem Schuldverhältnis mit dem Kunden
resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten
die AGB der RYLL Management GmbH auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
II.
Abschluss und Änderungen des Vertrages
1. Ein
Vertrag mit der RYLL Management GmbH gilt erst dann als
geschlossen, wenn
a. der Kunde
das Angebot der RYLL Management GmbH vorbehaltlos schriftlich
oder
in Textform annimmt oder
b. dem
Kunden eine Auftragsbestätigung der RYLL Management GmbH in Schrift- oder
Textform zugeht oder
c. die RYLL
Management GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung
beginnt.
2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung der
RYLL Management GmbH ist für Inhalt und Umfang
des Vertrages maßgeblich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes in Text- oder Schriftform
vereinbart ist.
3.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung
in Text- oder Schriftform.
III.
Gegenstand des Vertrages
1. Die
RYLL Management GmbH erbringt für den Kunden Dienstleistungen, die in der
Aufbereitung von Streitfällen, deren geordneter Dokumentation sowie Ratschlägen
zum strategischen Vorgehen in baubetrieblicher, bauwirtschaftlicher und
technischer Hinsicht bestehen. Weitere Dienstleistungen müssen gesondert
schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Spezielle Fachkenntnisse, über
die die RYLL Management GmbH nicht verfügt, werden durch den Auftraggeber oder
durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte erbracht.
2. Die
RYLL Management GmbH erbringt weder Rechts- und Steuerberatung noch
Inkassodienstleistungen.
3.
Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
IV.
Durchführung des Vertrages
1. Soweit
die Dienstleistungen der RYLL Management GmbH bei
dem Kunden durchgeführt werden, sind die dafür
jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel unentgeltlich von dem
Kunden zur Verfügung zu stellen.
2. Die
RYLL Management GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung
vertraglich geschuldeter Dienstleistungen Dritte in
die Vertragserfüllung einzuschalten.
V.
Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der
Kunde hat der RYLL Management GmbH als wesentliche
Vertragspflicht alle für die Durchführung des
Auftrags relevanten Tatsachen rechtzeitig, vollständig
und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
Informationen
auf Datenträgern, insbesondere Vertragsdokumente, Schriftverkehr,
Protokolle, Bautagesberichte, Fotodokumentationen,
Gutachten sowie Pläne und Zeichnungen, sind in
geordneter Form zur Kenntnis zu bringen.
2. Die
RYLL Management GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden
zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder
sonstige Dienstleistungen auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung
der jeweiligen Umstände des Einzelfalls
kein Anlass besteht oder die Pflicht zur Überprüfung
nicht ausdrücklich schriftlich als vertragliche Pflicht übernommen wurde.
VI.
Fristen und Termine
1.
Fristen und Termine sind für die RYLL Management GmbH nur
verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform
vereinbart wurden. Kommt der Kunde seinen Kooperations-,
Mitwirkungs-, Beistellungs- oder Zahlungsverpflichtungen ganz oder
teilweise nicht nach, verlieren hiervon betroffene Fristen und
Termine ihre Verbindlichkeit. Nachträgliche Änderungswünsche
des Kunden verlängern die betroffenen Fristen
und Termine angemessen.
2. Wird
die von der RYLL Management GmbH geschuldete Leistung
durch unvorhersehbare und durch die RYLL Management
GmbH unverschuldete Umstände
verzögert
(z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transport-hindernisse,
behördliche Maßnahmen), so ist die RYLL Management GmbH berechtigt, den
Auftrag ganz oder teilweise außerordentlich zu
kündigen oder die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in Fällen dieser Ziffer VI.2.
ausgeschlossen.
VII.
Verschwiegenheit, Veröffentlichungen
1. Die
RYLL Management GmbH wird sämtliche auftragsbezogenen Informationen des
Kunden geheim halten.
Die
Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen,
die zum Zeitpunkt der Weitergabe an Dritte offenkundig sind, der RYLL
Management GmbH bereits bekannt waren, rechtmäßig von
einem Dritten erlangt wurden oder die aufgrund
gesetzlicher Pflichten oder der Zustimmung des Kunden offenbart
werden
durften.
2. Der
Kunde stimmt der Veröffentlichung folgender Daten im
Rahmen von Marketingmaßnahmen zu:
Projektbezeichnung,
Auftraggeber, Logo des Auftraggebers, Art der Tätigkeit,
Auftragsvolumen, Projektfotos, Projektbauzeit, Anzahl der Projektmitarbeiter.
3. Der
Kunde darf die Arbeitsergebnisse der RYLL Management
GmbH außerhalb des vereinbarten Zweckes nur mit schriftlicher
Einwilligung der RYLL Management GmbH verwenden. Bei
Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen der RYLL
Management GmbH außerhalb des vereinbarten Zweckes der
Leistung ist die RYLL Management GmbH als Autor zu
benennen.
VIII.
Datenverarbeitung (Hinweis nach § 33 BDSG)
Die RYLL
Management GmbH ist berechtigt, die von dem Kunden
übermittelten Daten im Rahmen des Auftrages zur Erbringung
der Dienstleistungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu
erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
IX.
Preise und Zahlungen
1.
Maßgeblich ist die der RYLL Management GmbH bei Vertragsschluss
genannte Vergütung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
soweit diese anfällt. Sofern nichts anderes vereinbart
ist, hat die RYLL Management GmbH neben der vereinbarten
Vergütung Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie
z.B. Reisekosten.
2.
Rechnungen der RYLL Management GmbH sind ohne Skontoabzug
und spesenfrei innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum und
Zugang zu
zahlen.
Die RYLL
Management GmbH behält sich das Recht vor, angemessene
Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
X.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Unsicherheiteneinrede
1. Das
Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte steht dem Kunden
nur zu,
wenn
seine Ansprüche gegen die RYLL Management GmbH
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich
anerkannt sind.
2. Werden
der RYLL Management GmbH nach Abschluss des
Vertrages Umstände bekannt, wonach Ansprüche der RYLL
Management GmbH gegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Kunden gefährdet erscheinen, so ist die RYLL
Management GmbH berechtigt, noch ausstehende
Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf
einer hierfür gesetzten Frist den Vertrag fristlos zu
kündigen.
XI.
Kündigung
1. Beide
Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer
Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats
kündigen.
2. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon
unberührt.
XII.
Haftung
1. Die
RYLL Management GmbH haftet auf Schadenersatz ausschließlich
nach Maßgabe folgender Regelungen: Dem Grunde nach haftet der RYLL
Management GmbH
- für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln,
- für
jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Soweit
der RYLL Management GmbH in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
haftet, ist seine Ersatzpflicht der Höhe nach auf
den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Im
Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die
Haftung für Personenschäden und die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen
unberührt.
2. Für
die Wiederbeschaffung von Daten haftet die RYLL Management
GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass
verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können. Der Kunde ist daher
verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen
regelmäßig zu sichern.
3. Soweit
gemäß vorstehender Regelungen die Haftung der RYLL
Management GmbH auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist,
erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der
Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von der RYLL Management GmbH und gilt
auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen,
Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüche aus
unerlaubter Handlung, nicht hingegen für Ansprüche
gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG.
XIII.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
für alle Dienstleistungen ist der Sitz der RYLL Management
GmbH und die Örtlichkeiten des Projektes.
XIV.
Abtretungsverbot
Die
Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung
gegen die RYLL Management GmbH zustehen, ist ausgeschlossen.
XV.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
1.
Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden
Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts ist
Leipzig.
Die RYLL Management GmbH ist jedoch auch berechtigt,
den Kunden vor jedem anderen Gericht zu verklagen,
das gesetzlich zuständig ist.
2. Bei
grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist Leipzig ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis (Artikel 23 EuGVVO oder Artikel 17 EuGVÜ).
Die RYLL Management GmbH behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen
oder jedes andere Gericht anzurufen, das nach EuGVVO
oder EuGVÜ zuständig ist.
3. Für
alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
der RYLL Management GmbH gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den Internationalen
Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
XVI.
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche
Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des
Vertrages unter angemessener Wahrung der
beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.